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Swiss Made

Der Bundesrat empfiehlt eine Gesetzesrevision, um den Schutz des Schweizerkreuzes zu stärken und die Bezeichnung "Schweiz" besser zu schützen. So sollen nicht nur wie bis anhin Waren, sondern neu auch Dienstleistungen den Schutz des Schweizerkreuzes erlangen können. Die Gesetzesrevision sieht vor, dass der Gebrauch des Schweizerkreuzes für in der Schweiz hergestellte Waren zulässig wird. Dies ist heute noch nicht möglich, denn das bisherige Recht regelt lediglich die Verwendung der Bezeichnung "Schweiz" für Uhrenprodukte. Der Bundesrat will daher eine neue produktspezifische "Swiss made" - Verordnung ausarbeiten, welche den Missbrauch der Bezeichnung "Schweiz" und des Schweizerkreuzes schärfer verfolgt. Im Inland erfolgte Verfehlungen sollen dann neu der zuständigen kantonalen Behörde angezeigt werden. Auch im Ausland sollen die Bezeichnungen "Schweiz" und das Schweizerkreuz stärker überwacht werden, um einer missbräuchlichen Verwendung entgegen zu wirken.

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